Rechtsprechung
BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit weiterer Voraussetzungen zur Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 an einen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten; Ungleichbehandlung wegen sexuellen Orientierung; Verfassungsrechtlicher Maßstab für die ungerechtfertigte ...
- Judicialis
- lsvd.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an Beamte in einer eingetragen Lebenspartnerschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.04.2005 - 26 K 384/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - 21 A 1836/05
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (45)
- EuGH, 31.05.2001 - C-122/99
D / Rat
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei Vergütungsbestandteilen, die gezahlt werden, weil der Beschäftigte in einer Gemeinschaft mit einer weiteren Person lebt, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sei (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, NvwZ 2001, 1249 = Slg. 2001, I-4319).Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die maßgebende Statutsbestimmung keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Betroffenen und daher auch keinen Verstoß gegen Art. 119 EGV a.F. darstelle, da es für die Gewährung der Haushaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei (Slg. 2001, I-4319 ).
Die Vorschrift verletze auch nicht das Gleichbehandlungsgebot, da es in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehle und sich ein Beamter in eingetragener Lebenspartnerschaft daher für die Zwecke der Anwendung des Statuts nicht in der gleichen Lage befinde wie ein verheirateter Beamter (Slg. 2001, I-4319 ).
Der Begriff Ehe bezeichnet aber auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, Slg. 2001, I-4319 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ist das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ob ihr deshalb die Geltung versagt werden muss, nicht zuständig; eine Entscheidung über diese Normenkollision ist insoweit der umfassenden Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen Gerichte überlassen (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte auch seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66
Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Es ist keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, wenn ein Gesetz Rechte oder Pflichten nicht vom Geschlecht einer Person, sondern von der Geschlechtskombination einer Personenverbindung abhängig macht (vgl. BVerfGE 105, 313 ).Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe als Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 ; 105, 313 ; 112, 50 ) unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er enthält neben dem Grundrecht als Abwehrrecht im klassischen Sinne eine Institutsgarantie für die Ehe und verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern (BVerfGE 6, 55 ; 24, 119 ; 31, 58 ; 51, 386 ; 55, 114 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 82, 60 ; 87, 1 ; stRspr).
Dieser verfassungsrechtliche Förderauftrag berechtigt den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und zu begünstigen (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Das Bundesverwaltungsgericht habe durch das Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - entschieden, dass ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 habe, wenn nicht die Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG vorlägen.Nach der Auslegung des § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BBesG durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 -, das insoweit mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen wird, kommt es für die in dieser Vorschrift genannte Aufnahme in die Wohnung des Beamten nicht darauf an, in welcher zeitlichen Reihenfolge der Beamte und der Aufzunehmende in die Wohnung eingezogen sind, sondern nur darauf, dass der Beamte inzwischen die Kosten der Wohnung allein trägt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 14. November 2006 zu den gemeinschaftsrechtlichen Fragen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - verwiesen und sich dessen Begründung damit zu eigen gemacht, so dass diese Begründung des Bundesverwaltungsgerichts Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist.
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).Dieser Ansicht steht allerdings EuGH-Rechtsprechung entgegen, die bei der Auslegung einer Richtlinienvorschrift auch Einschränkungen berücksichtigt, die in den Begründungserwägungen, nicht aber im Wortlaut der Richtlinienvorschrift enthalten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; …
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
- EuGH, 10.12.1985 - 290/84
Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung
- EuGH, 13.03.1980 - 124/79
Van Walsum
- EuGH, 18.02.1975 - 69/74
Auditeur du travail / Cagnon und Taquet
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
- BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit …
Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz vom 24. September 2008 gegen alle ergangenen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er unter anderem eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts rügt und die Richter Di Fabio und Landau als befangen ablehnt, weil diese bei ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 - 2 BvR 2526/06 - (juris) sowie vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - (BVerfGK 13, 501) gegen Verfassungsprozessrecht und materielles Verfassungsrecht verstoßen hätten.